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    Allgemeine Bestimmungen
    Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,

    die folgenden Bedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Euch (nachfolgend Teilnehmer) und der Elite-LAN (nachfolgend Veranstalter genannt). Mit dem Abschicken der Anmeldung bzw. dem Betreten der Räumlichkeiten werden diese Regeln anerkannt.
    Vielen Dank für euer Verständnis!
    · §1 Bezahlung und Warteliste
    Alle persönlichen Angaben sind wahrheitsgemäß auszufüllen.
    Mit der Anmeldung ist ein Eintrag auf der Teilnehmerliste verbunden.
    Bis zur Überweisung des Unkostenbeitrags inklusive des Platzpfandes ist noch kein Platz reserviert.
    Erst nach Bezahlung erhält man den Status "Bezahlt" und hat Anspruch auf einen Sitzplatz.

    · §2 Platzpfand
    Das Platzpfand wird mit Bezahlung des Eintrittspreises der LAN-Party entrichtet und am Ende der LAN-Party nach Kontrolle des Sitzplatzes zurück gegeben. Wird der Sitzplatz nicht so übergeben, wie er zu Beginn der LAN-Party vorgefunden wurde oder verlässt der Teilnehmer mit seinem Computer ohne Abmeldung die Veranstaltung erfolgt keine Auszahlung des Platzpfandes. Bei nicht erscheinen zur Veranstaltung wird der Platzpfand im Allgemeinen zurück erstattet. Sollte der Teilnehmer jedoch über einen Monat nicht auf Kontaktversuche reagieren verfällt der Anspruch auf den Platzpfand.
    · §3 Teilnahme minderjähriger Personen
    Die Teilnahme minderjähriger Personen ist bei dieser LAN-Party nicht gestattet. Die Organisatoren behalten sich Ausweiskontrollen vor.
    · §4 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die ein stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet. Der Veranstalter kann Teilnehmer vor und während der Veranstaltung ausschließen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz Mahnung des entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gestört wird. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Gegebenenfalls für den Veranstalter entstehende Kosten, durch den Ausschluss des Teilnehmers, sind vom Teilnehmer zu tragen.
    · §5 Rücktritt durch den Teilnehmer
    Im Falle des Rücktritts eines Teilnehmers wird der Teilnehmerbeitrag im Allgemeinen nicht zurückerstattet. Über Ausnahmen können die Organisatoren entscheiden.
    · §6 Haftung der Teilnehmer
    Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Teilnehmer im Bereich der Veranstaltung kommt, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei erlöschen jegliche Rückerstattungsansprüche des Verursachers.
    Jeder Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung ...). Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Beschädigung von Eigentum eines Teilnehmers übernimmt der Veranstalter weder Haftung noch leistet er Schadensersatz.
    · §7 Nutzung von Software
    Jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software ist verboten, es gelten die gesetzlichen Grundlagen in vollem Umfang. Der Veranstalter spricht sich davon frei, für die Daten auf den von Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CD's etc.) verantwortlich zu sein. Gleiches gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien.
    · §8 Allgemeines Verhalten
    Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu gesitteten Verhalten. Falls ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im Interesse der anderen Teilnehmer. Jegliche Versuche einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu be-, verhindern werden mit sofortigem Ausschluss geahndet. Unfug ist zu unterlassen, körperliche Auseinandersetzungen sind strengstens untersagt. Den Weisungen der Organisatoren ist Folge zu leisten.
    Der Veranstalter hat das Hausrecht.
    · §9 Veröffentlichung von Fotos und Videos
    Der Veranstalter hat das Recht Fotos und Videos, welche auf der LAN-Party erzeugt wurden, zu veröffentlichen. Dies gilt auch für Fotos und Videos auf denen einzelne oder mehrere Teilnehmer oder Besucher zu sehen sind. Dem Teilnehmer und Besucher jedoch ist eine Veröffentlichung der Fotos und Videos nicht gestattet. Diese haben lediglich das Recht Fotos und Videos für den privaten Gebrauch zu erzeugen.
    · §10 Verhalten im Netzwerk
    Jegliche Versuche, andere Teilnehmer, Game-/Fileserver oder andere Netzdienste zu stören, sind strengstens untersagt und werden mit einem Verweis von der Veranstaltung bestraft. Es ist ausschließlich die vom Veranstalter zugeteilte Netzwerkkonfiguration zu verwenden. Abweichungen oder Änderungen sind nur auf Weisung gestattet.
    Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs werden mit sofortigem Ausschluss ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr geahndet.
    · §11 Mitgebrachte Gebrauchsgegenstände / Veränderung des Netzwerks
    Der Veranstalter stellt einen Raum, einen Netzwerkzugang sowie Server zur Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, RJ45 Netzwerkkabel (Twisted Pair), etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen. Das Benutzen von Lautsprechern ist untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht. Das Mitbringen von überflüssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.) sowie anderer Gebrauchsgegenstände wie Toastern, Mikrowellen, Backöfen, Wasserkochern, Lavalampen, Verstärkern oder Video-Projektoren o.ä. sind aus Platz-, Strom- und Sicherheitsgründen nur nach Absprache mit den Organisatoren erlaubt. Eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen, z.B. durch Hubs etc.) ist ohne Absprache mit den Organisatoren nicht gestattet.
    · §12 Rauschmittel
    Das Mitbringen und Trinken von stark alkoholischen Getränken ist während der Veranstaltung nur in geringem Maß gestattet. Für Teilnehmer unter 16 Jahren ist der Alkoholgenuss strengstens untersagt. Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist lediglich der Genuss von Bier oder Biermixgetränken erlaubt. Übermäßiger Alkoholkonsum ist prinzipiell verboten und hat den Ausschluss aus der Lanparty zur Folge. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Auch der Konsum illegaler Drogen jeglicher Art ist strengstens untersagt.
    Es gelten gesetzliche Vorschriften
    · §13 Gesundheitliche Schäden
    Die für Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten ausnahmslos. Für gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen.
    · §14 Werbung / Handel
    Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, in irgendeiner Form für politische oder gewerbliche Vereine zu werben.
    Es darf auf der Party ohne Zustimmung der Organisatoren nichts an- oder verkauft werden.
    · §15 Turniere und Preisvergabe
    Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.
    · §16 Abfall
    Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu befördern. Jeder Teilnehmer hat seinen Platz so zu verlassen, wie er aufgefunden wurde, d. h. sauber und ordentlich. Der Veranstalter wird sich bemühen, Möglichkeiten zur Müllentsorgung und -trennung anzubieten, weist die Teilnehmer jedoch an, den selbst verursachten Abfall auch selbst zu entsorgen.
    · §17 Haftung durch den Veranstalter
    Die Veranstalter können bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind außerdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im Netzwerk. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, etc. entstehen.
    Der Veranstalter haftet auch nicht für durch 3. bereitgestellte Technik.
    · §18 Änderungen der Allgemeinen Bestimmungen
    Sollte der Veranstalter Änderungen an den Allgemeinen Bestimmungen vornehmen müssen, werden alle angemeldeten Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Sollten diese nicht mit den neuen Allgemeinen Bestimmungen einverstanden sein, wird ihnen auf Wunsch der Teilnahmebetrag zurück erstattet.
    · §19 Gültigkeit der Allgemeinen Bestimmungen
    Die hier aufgeführten Regeln sind ausnahmslos zu akzeptieren. Sollte es der Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig machen, so behält sich der Veranstalter eine Änderung vor. Eine Missachtung kann den Verweis von der Veranstaltung und u. U. eine Anzeige zur Folge haben.
    Sollte einer der hier aufgeführten Punkte durch bestimmte Umstände seine Gültigkeit verlieren, so gelten trotzdem weiterhin alle anderen Punkte.

 


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